Die Veranstalterin des InnoWerker-Awards (nachfolgend „Award“) ist die Wöhler Technik GmbHWöhler-Platz 1, D-33181 Bad Wünnenberg(nachfolgend „Veranstalter“).
Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland und Österreich ansässigen Handwerksbetriebe aus den Bereichen Schornsteinfegerwesen und Sanitär-, Heizungs-und Klimatechnik. Die Bewerbungen müssen im Einvernehmen mit dem/der Betriebsinhaber:in erfolgen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Die Bewerbung kann entweder online unter www.innowerker-award.de oder mittels des bereitgestellten PDF-Bewerbungsformulars erfolgen. Das ausgefüllte PDF kann per E-Mail eingesendet oder bei Mitarbeitenden der Wöhler Technik GmbH abgegeben werden. Pro Betrieb ist eine Bewerbung zulässig. Der Bewerber muss sich für eine der ausgeschriebenen Kategorien entscheiden. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 20.01.2026 bis zum 31.03.2026. Der Bewerbungszeitraum wurde einmalig bis zum 10.04.2026 verlängert. Nachgereichte Unterlagen können nach Rücksprache und Entscheidung durch den Veranstalter noch berücksichtigt werden.
Die Bewertung der Einreichungen erfolgt durch eine unabhängige Jury aus Fach-und Branchenexperten. Die Jury entscheidet auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Die Preisträger:innen erhalten eine Trophäe, eine Urkunde sowie mediale Aufmerksamkeit (z. B. durch Podcasts, Social Media, Fachpresse). Die Verleihung erfolgt im Rahmen des Wöhler Innovations-Forums am 8. Mai 2026 in Münster. Die Gewinner:innen sind mit einer Begleitperson zur gesamten Veranstaltung (Wert: 775 €) eingeladen. Eine Barauszahlung oder Übertragung der Preise ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Sonderpreise oder besondere Anerkennungen zu vergeben.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, dass sämtliche eingereichte Texte, Fotos und Videos im Rahmen der Kommunikation rund um den Award (online, Print, Social Media, Veranstaltungen) vom Veranstalter zeitlich unbegrenzt verwendet werden dürfen. Erräumt demVeranstalter ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen der Bewerbung übermittelten Materialien ein.
Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung, Bearbeitung und sonstigen Nutzung der Materialien in Printmedien, Onlineangeboten, Social-Media-Kanälen sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des Awards.
Alle eingereichten Texte, Bilder und Videos müssen von den Bewerbenden selbst erstellt oder zur Veröffentlichung freigegeben sein. Das teilnehmende Unternehmen sichert zu, dass es über die notwendigen Rechte an allen eingereichten Materialien verfügt und durch deren Nutzung keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
DerVeranstalter übernimmt keine Haftung für von Dritten geltend gemachte Ansprüche aufgrund einer Verletzung dieser Rechte; die Teilnehmenden stellen die Veranstalterin insoweit von etwaigen Ansprüchen frei.
Bild-und Videomaterial der Preisverleihung darf zu Dokumentations-und Kommunikationszwecken veröffentlicht und genutzt werden.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und an Dritte nur weitergegeben, soweit dies (z. B. an Jurymitglieder) hierfür erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzerklärung von Wöhler.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unvollständigen oder falschen Angaben sowie bei sonstigem Missbrauch von der Teilnahme auszuschließen.
Der Veranstalter behält sich vor, den Award aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt oder zu geringe Teilnehmerzahl) zu verschieben, zu ändern oder abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung des Wettbewerbs besteht nicht.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Dies gilt insbesondere für verloren gegangene, verspätete, unvollständige, beschädigte oder falsch eingereichte Bewerbungenoder für technische Störungen, Netzwerkprobleme oder Ausfälle, die die Teilnahme am Wettbewerb beeinträchtigen könnten.
Der Veranstalter behält sich vor, notwendige Änderungen im Ablauf, den Fristen oder den Teilnahmebedingungen rechtzeitig auf der Award-Website zu kommunizieren. Die gültigen Bedingungen sind jederzeit unter www.innowerker-award.de/agb abrufbar.
Mit der Teilnahme erklären sich die Bewerbenden einverstanden, dass der Veranstalter zur Durchführung des Wettbewerbs sowie für Nachfragen (z.B. zu Rückfragen inhaltlicher oder formaler Art) per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen darf. Im Falle einer Nominierung oder eines Gewinns ist der Veranstalter berechtigt, den/die Bewerber:in zur Veröffentlichung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit namentlich sowie ggf. mit Bild, Betriebsbezeichnung und Projektbeschreibung zu nennen und zu benachrichtigen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.